Aktuelles
28.01.2016
Weiterbildung EUP+DIN VDE 0701-0702
Mitarbeiter können als Elektrotechnisch unterwiesene Personen Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701-0702 durchführen und diese Prüfungen fachgerecht dokumentieren. Sie kennen die Wirkungen des elektrischen Stroms und können in Notfallsituationen Gefahren richtig einschätzen sowie Maßnahmen des Selbstschutzes ergreifen.
Seminarinhalt:
- Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
- (DIN VDE 1000)
- Rechtliche Verantwortung von Unternehmern, Führungskräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen hinsichtlich der Arbeitssicherheit für das Betreten und Arbeiten in abgeschlossenen elektrischen Anlagen und an elektrischen Betriebsmitteln
- Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)
- Normen und Regeln der Technik
- Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Elektrischer Strom, Spannung Widerstand
- Netzformen und Besonderheiten
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Fehlern und Unfällen
- Gefahren und Auswirkungen durch elektrischen Strom
- 5-Sicherheitsregeln der Elektrotechnik
- Persönliche Schutzausrüstung
- (UVV/ DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, TRBS)
- Gefahren durch Überlastung, Kurzschluss und Überspannung
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DIN VDE 0701-0702)
- Anwendungsbereich
- Allgemeines/ Anforderungen/ Wichtige Begriffe
- Sichtprüfung
- Prüfung des Schutzleiters
- Messung des Isolationswiderstandes
- Messung des Schutzleiterstroms
- Messung des Berührungsstroms
- Prüfung der Aufschriften
- Funktionsprüfung
- Auswertung, Beurteilung, Dokumentation
- Praktische Übungen mit dem Messgerät
Unfallverhütung, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Achtung! Hinweis: Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft elektrotechnische Arbeiten ausführen. Die Eignung als EUP muss vom Unternehmer festgestellt und in einer Bestellung dokumentiert werden. Das Tätigkeits- und Aufgabengebiet der EUP muss ebenfalls in der Bestellung geregelt werden.
Elektrofachkräfte und Elektrotechnisch unterwiesene Personen müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 1 und 3 unterwiesen werden.
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